Soforthilfe.
ENTLASTUNGSPAKETE DER LANDES- UND BUNDESREGIERUNG
Mit zahlreichen Maßnahmen will die Landesregierung Burgenland und die Bundesregierung die Bevölkerung sowie die Wirtschaft entlasten und die derzeit hohen Energiepreise abfedern.
Maßnahmen Landesregierung
Durch das Entlastungspaket der burgenländischen Landesregierung werden jene Haushalte rasch unterstützt, die von den derzeitigen Teuerungen besonders stark betroffen sind:
- Wärmepreisdeckel
- Heizkostenzuschuss (700 Euro)
- Anti-Teuerungsbonus (ab 400 Euro)
- Wohnbeihilfe
Förderanträge können online beim Land Burgenland sowie in allen burgenländischen Gemeinden gestellt werden.
Maßnahmen Bundesregierung
Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen gegen Teuerung und steigende Heizkosten auf den Weg gebracht:
- Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus (500 Euro/Person und 250 Euro/Kind)
- Strompreisbremse (10 Cent/kWh bis 2.900 kWh/a)
Maßnahmen zu Hause
Für alle, die ohne großen Aufwand weniger Energie verbrauchen und damit Geld sparen möchten:
Wir haben einfache, aber wirkungsvolle Tipps für dich zusammengestellt, wie du Energie einsparen kannst. Und das schon ab heute, denn du kannst diese Tipps gleich umsetzen:
- auf LED umstellen und bis zu 90 % deiner Kosten einsparen
- Raumtemperatur um 2° C senken und bis zu 12 % einsparen
- mit abschaltbaren Steckerleisten sparst du bis zu 10 % Strom
Alles rund um Strompreise, Teilbeträge, die Stromkostenbremse und den Wärmepreisdeckel findest du in unseren FAQs. Bei weiteren Fragen kontaktiere gerne unser kostenloses Kundentelefon unter 0800 888 9000, nutze unser Kontaktformular oder besuche uns persönlich in einem unserer Kundencenter.
ENERGIEKOSTENPAUSCHALE
Für Klein- und Kleinstunternehmen
Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Gleich Selbst-Check durchführen!