Mach dein Zuhause energieunabhängiger: Mit unserem 1-Jahr-Fixtarif Optima12 Unabhängig und unseren beiden BE READY-Paketen ZU HAUSE und GEMEINDE.
Das sind deine Vorteile: Der neue Tarif bringt eine spürbare Kostenreduktion und bietet dir in den nächsten zwölf Monaten Sicherheit und Unabhängigkeit von den schwankenden Preisentwicklungen am Markt. Du möchtest dauerhaft Energiekosten sparen? Mit unseren BE READY-Paketen kannst du dein Zuhause energie- und preisunabhängig machen. Mehr Informationen zu BE READY findest du hier.
So geht's: Wechsle einfach online über unser TARIFWECHSEL-FORMULAR zu Optima12 Unabhängig. Hier kannst du auch dein unverbindliches Interesse für ein BE READY-Paket bekunden. Die Anmeldung zum Tarif läuft bis 14. April 2023.
Am Weg Richtung Energieunabhängigkeit im Burgenland.
Wir setzen auf erneuerbare Energiequellen. Dazu braucht es Wind- und Sonnenkraft. Und dich! Denn je mehr Menschen ihren Energiebedarf über erneuerbare Energieträger decken, desto schneller kann jede und jeder Einzelne preis- und energieunabhängig werden.
Du hast noch Fragen zum neuen Tarif? Die wichtigsten Antworten findest du in unseren FAQs.
Preisgarantie: 12 Monate
gültig ab 1. April 2023
Preisgarantie: 12 Monate
gültig ab 1. April 2023
Verbrauchspreis inkl. Energierabatt in ct/kWh: 42,8251
alle Preise inkl. 20 % USt.
gültig ab 1. Jänner 2023
Verbrauchspreis inkl. Energierabatt in ct/kWh: 37,4718
alle Preise inkl. 20 % USt.
gültig ab 1. Jänner 2023
Die Anmeldefrist wurde aufgrund der großen Nachfrage verlängert. Du kannst dich bis 14.04.2023 für den Stromtarif Optima12 Unabhängig anmelden.
Der neue Tarif gilt ab 01.04.2023. Du bekommst dazu eine neue Vertragspolizze zugesandt.
Beim neuen Stromtarif Optima12 Unabhängig hast du zwölf Monate Bindung.
Die Preisgarantie läuft analog zur Bindung und beträgt zwölf Monate. Du musst dir also keine Sorgen um deinen Stromtarif machen und profitierst ein Jahr lang von einem fixen Energiepreis.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Nein, dieser Tarif bietet keine Bonuspunkte.
Nein, es handelt sich lediglich um eine Interessensbekundung. Du wirst dann von uns zu den BE READY Produkten kontaktiert und erhältst nähere Informationen.
Gegen Ende des Gültigkeitszeitraums des neuen Tarifs Optima12 Unabhängig bekommst du von uns ein neues Fixtarif-Angebot. Stimmst du dem nicht zu, wird dein Vertrag mit dem bindungsfreien Tarif im Segment Strom Optima12+ oder im Segment Heizstrom Optima12 Wärme verlängert.
Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die speziell bei den aktuellen Preissteigerungen im Bereich Strom unterstützend wirken und gleichzeitig ein Anreiz zum Strom sparen sein soll.
Um gestiegene Energiekosten abzufedern, wurde im Nationalrat die Umsetzung des Energiekostenausgleichs beschlossen. Private Haushalte erhalten per Post einen Gutschein vom Bundesrechenzentrum in der Höhe von 150 Euro.
Hast du noch Fragen? Informationen zum Ablauf sowie weitere Fragen und Antworten zum Energiegutschein findest du unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich. Die Energiekostenausgleich-Hotline des Bundes erreichst du unter 050 233 798.
Gut zu wissen: Bevor du den Gutschein an das Bundesrechenzentrum zurückschicken kannst, muss neben deinen Personalien auch der Zählpunkt ergänzt werden.
Der Zählpunkt ist die 33-stellige Identifikationsnummer, die deiner Stromanlage eindeutig zugeordnet ist.
So einfach geht's: Die Nummer deines Zählpunkts findest du auf deiner Stromabrechnung auf Seite 3 unter “Detailrechnung Strom”. Außerdem wird dein Zählpunkt auch im Energieliefervertrag angeführt.
Jetzt von den Bonuswelt-Vorteilen profitieren. Bonuspunkte, Bonusleistungen und vieles mehr!
Stromkennzeichnung gemäß § 78 Abs. 1 und 2 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 idF BGBl. I Nr.17/2021 und Stromkennzeichnungsverordnung idF BGBl. II Nr. 467/2013 für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2021:
Herkunftsnachweise für Wasserkraft, Windenergie und Sonnenenergie stammen zu 100 % aus Österreich. Bei der Erzeugung fallen keine CO2-Emissionen und keine radioaktiven Abfälle an.
Wir sind für dich da! Wir finden auch in einer persönlichen Notlage eine Lösung und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung!
Für Haushaltskund:innen und für Kleinunternehmen, die sich gegenüber BE Vertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommen unsere Tarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung.
Recht auf Grundversorgung (pdf)
Einkommensschwache Haushalte, die z. B. aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr mit Strom oder Gas beliefert werden, haben Anspruch auf eine Grundversorgung. Voraussetzung ist, dass du nachweisen kannst, dass kein Lieferant einen regulären Energieliefervertrag mit dir abschließt.
Ein Antrag auf die Grundversorgung ist nicht wie ein gewöhnlicher Tarifwechsel handzuhaben. Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen müssen sich im Sinne des §7 Abs 1 Z33 ElWOG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen.
Bei der Grundversorgung wirst du in den Tarif eingestuft, in dem die größte Anzahl unserer Kund:innen ist. In diesem Fall wirst du mit unserem Tarif Optima Grundversorgung Strom versorgt. Näheres zur Tarifhöhe und der Preisanpassung findest du auf dem Informations- und Preisblatt Grundversorgung Strom (pdf).
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