TARIFE

STROM - Tarifübersicht

Jetzt für alle: Optima12 Unabhängig.

 

12 MONATE SICHER UND UNABHÄNGIG.

 

Mach dein Zuhause energieunabhängiger: Mit unserem 1-Jahr-Fixtarif Optima12 Unabhängig und unseren beiden BE READY-Paketen ZU HAUSE und GEMEINDE.

 

Das sind deine Vorteile: Der neue Tarif bringt eine spürbare Kostenreduktion und bietet dir in den nächsten zwölf Monaten Sicherheit und Unabhängigkeit von den schwankenden Preisentwicklungen am Markt. Du möchtest dauerhaft Energiekosten sparen? Mit unseren BE READY-Paketen kannst du dein Zuhause energie- und preisunabhängig machen. Mehr Informationen zu BE READY findest du hier

 

Jetzt wechseln: Die Anmeldfrist zum neuen Tarif wird bis 14. April 2023 verlängert!

 

So geht's: Wechsle einfach online über unser TARIFWECHSEL-FORMULAR zu Optima12 Unabhängig. Hier kannst du auch dein unverbindliches Interesse für ein BE READY-Paket bekunden. Die Anmeldung zum Tarif läuft bis 14.4.2023. Der Vertrag kommt rückwirkend per 1.4.2023 zustande.

Sei dabei.

Am Weg Richtung Energieunabhängigkeit im Burgenland.

 

Wir setzen auf erneuerbare Energiequellen. Dazu braucht es Wind- und Sonnenkraft. Und dich! Denn je mehr Menschen ihren Energiebedarf über erneuerbare Energieträger decken, desto schneller kann jede und jeder Einzelne preis- und energieunabhängig werden.

 

Du hast noch Fragen zum neuen Tarif? Kontaktiere uns am besten online über unser Kontaktformular. Wir kümmern uns so rasch wie möglich um dein Anliegen.

Optima12 Unabhängig

STROM
12 Monate Preisgarantie
Grundpreis inkl. USt.
Verbrauchsunabhängige Preiskomponente Euro/Monat
5,99
Verbrauchspreis inkl. USt.
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
27,60
Verbrauchspreis exkl. USt.: 23,00 ct/kWh 

 

Preisgarantie: 12 Monate  
Bindung: 12 Monate

 

gültig ab 1. April 2023  
Anmeldungen bis 14. April 2023 

Optima12 Unabhängig

WÄRME
ZUSATZTARIF
Grundpreis inkl. USt.
Verbrauchsunabhängige Preiskomponente Euro/Monat
0,00
Verbrauchspreis inkl. USt.
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
27,60
Verbrauchspreis exkl. USt.: 23,00 ct/kWh  

 

Preisgarantie: 12 Monate 
Bindung: 12 Monate

 

gültig ab 1. April 2023 
Anmeldungen bis 14. April 2023
Weitere Tarife

Optima12+

STROM
BONUSWELT genießen
Grundpreis
Verbrauchsunabhängige Preiskomponente Euro/Monat
4,9900
Verbrauchspreis
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
67,2610
Du erhältst im Zeitraum von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 einen Rabatt von 36,33 % auf den Verbrauchspreis.

 

Verbrauchspreis inkl. Energierabatt in ct/kWh: 42,8251

 

alle Preise inkl. 20 % USt.  
Preisgarantie: 12 Monate 
Bindung: 12 Monate

 

gültig ab 1. Jänner 2023

Optima12 Wärme

STROM
ZUSATZTARIF
Grundpreis
Verbrauchsunabhängige Preiskomponente Euro/Monat
0,0000
Verbrauchspreis
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
58,8532
Du erhältst im Zeitraum von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 einen Rabatt von 36,33 % auf den Verbrauchspreis.

 

Verbrauchspreis inkl. Energierabatt in ct/kWh: 37,4718

 

alle Preise inkl. 20 % USt.  
Preisgarantie: 12 Monate  
Bindung: 12 Monate

 

gültig ab 1. Jänner 2023

Stromkostenbremse im Überblick

 

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die speziell bei den aktuellen Preissteigerungen im Bereich Strom unterstützend wirken und gleichzeitig ein Anreiz zum Strom sparen sein soll.

  • Gültig von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024.
  • Seit 1. Dezember 2022 wird der Strompreis bei einem jährlichen Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) auf 10 Cent/kWh (netto) begrenzt. Die Maximalförderung liegt bei 30 Cent pro kWh (netto).
  • Jede zusätzlich verbrauchte kWh, die über den Verbrauch von 2.900 kWh hinausgeht, wird dir zum tatsächlichen Preis des gültigen Stromtarifs verrechnet.
  • Die Mehrwertsteuer von 20 % wird vom vollen Rechnungsbetrag vor Abzug der Stromkostenbremse berechnet.
  • In den Bereichen Netzentgelte, Steuern und Abgaben greift die Stromkostenbremse nicht.
  • Die Teilbetragsverrechnung wird ab Jänner 2023 automatisch berücksichtigt. Bei deiner Jahresrechnung wird der Zuschuss von uns aliquot ab Gültigkeit der Stromkostenbremse berücksichtigt.
  • Jene Haushalte, an denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind, werden für jede zusätzliche Person mit einem Kontingent von 350 kWh zu 30 Cent unterstützt (= ca. 100 Euro pro Person pro Jahr). Die Umsetzung seitens des Bundes erfolgt im Frühjahr 2023.
Icon mit Euro-Zeichen

Energiekostenausgleich des Bundes 

 

Um gestiegene Energiekosten abzufedern, wurde im Nationalrat die Umsetzung des Energiekostenausgleichs beschlossen. Private Haushalte erhalten per Post einen Gutschein vom Bundesrechenzentrum in der Höhe von 150 Euro. 

 

Hast du noch Fragen? Informationen zum Ablauf sowie weitere Fragen und Antworten zum Energiegutschein findest du unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich. Die Energiekostenausgleich-Hotline des Bundes erreichst du unter 050 233 798

 

Gut zu wissen: Bevor du den Gutschein an das Bundesrechenzentrum zurückschicken kannst, muss neben deinen Personalien auch der Zählpunkt ergänzt werden.

Wo findest du deinen Zählpunkt?

Der Zählpunkt ist die 33-stellige Identifikationsnummer, die deiner Stromanlage eindeutig zugeordnet ist.

 

So einfach geht's: Die Nummer deines Zählpunkts findest du auf deiner Stromabrechnung auf Seite 3 unter “Detailrechnung Strom”. Außerdem wird dein Zählpunkt auch im Energieliefervertrag angeführt.

Die Bonuswelt

Jetzt von den Bonuswelt-Vorteilen profitieren. Bonuspunkte, Bonusleistungen und vieles mehr!

Stromkennzeichnung Primär

Grundversorgung

Wir sind für dich da! Wir finden auch in einer persönlichen Notlage eine Lösung und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung!

 

Für Haushaltskund:innen und für Kleinunternehmen, die sich gegenüber BE Vertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommen unsere Tarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung.

 

Recht auf Grundversorgung (pdf)

 

Informations- u. Preisblatt Grundversorgung Strom (pdf)

Wem steht Grundversorgung zu?

Einkommensschwache Haushalte, die z. B. aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr mit Strom oder Gas beliefert werden, haben Anspruch auf eine Grundversorgung. Voraussetzung ist, dass du nachweisen kannst, dass kein Lieferant einen regulären Energieliefervertrag mit dir abschließt.

Wie kann ich die Grundversorgung beantragen?

Ein Antrag auf die Grundversorgung ist nicht wie ein gewöhnlicher Tarifwechsel handzuhaben. Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen müssen sich im Sinne des §7 Abs 1 Z33 ElWOG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen.

Wie viel zahle ich bei der Grundversorgung für Strom?

Bei der Grundversorgung wirst du in den Tarif eingestuft, in dem die größte Anzahl unserer Kund:innen ist. In diesem Fall wirst du mit unserem Tarif Optima Grundversorgung Strom versorgt. Näheres zur Tarifhöhe und der Preisanpassung findest du auf dem Informations- und Preisblatt Grundversorgung Strom (pdf).

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