STROM - Tarifübersicht
Optima12 Unabhängig+ 4.0
Fixpreis – 1 Jahr
Dieser Tarif kommt auch bei einem zusätzlichen Wärmezähler zur Anwendung. Der Grundpreis entfällt bei dem Zusatztarif.
Bruttopreise inkl. 20 % USt.
Nettopreise exkl. 20 % USt.
Preisgarantie ab Abschluss: 12 Monate
Bindung: 12 Monate
1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom
gültig von Juli bis September 2025
Optima Aktiv+
Variabler Preis! Ändert sich monatlich abhängig vom Börsenpreis.
Dieser Tarif kommt auch bei einem zusätzlichen Wärmezähler zur Anwendung. Der Grundpreis entfällt bei dem Zusatztarif.
Bruttopreise inkl. 20 % USt.
Nettopreise exkl. 20 % USt.
keine Bindung 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom
gültig ab 1. Juli 2025
Optima Voll Aktiv
Variabler Preis! Ändert sich stündlich abhängig vom Börsenpreis.
Preiskomponente Cent/kWh
+ prozentueller Aufschlag: 7%
+ absoluter Aufschlag: 1,42 ct/kWh
Für diesen Tarif ist ein Smart Meter notwendig, der die viertelstündlichen Verbrauchswerte über den Netzbetreiber übermittelt.
Smart Meter überprüfen
Bruttopreise inkl. 20 % USt.
Nettopreise exkl. 20 % USt.
keine Bindung
monatliche Abrechnung
gültig ab 17.3.2025
Preisentwicklung Optima Aktiv+
*Preise in ct/kWh inkl. USt.
Preisentwicklung
Der Tarif setzt sich aus dem Börsenpreis, den Aufschlägen von Burgenland Energie und Steuern zusammen.
Täglich neue Preise: Die Preise werden immer für den Folgetag festgelegt. Ab frühestens 14:10 Uhr sind diese hier verfügbar.
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Klick dich schlau!
Mit unserem Tarifvergleich findest du ganz einfach heraus, welcher Tarif am besten zu dir passt. Einfach Personenanzahl im Haushalt, Jahresverbrauch und Postleitzahl ausfüllen und Tarifvorschlag erhalten. Unser Tarifrechner zeigt dir übersichtlich alle wichtigen Details an. So triffst du die richtige Wahl – schnell und unkompliziert.
Hier findest du alle häufig gestellten Fragen & Antworten rund um unsere Stromtarife.
FRAGEN & ANTWORTEN
Strom Optima12 Unabhängig+ 4.0
Im September 2023 wurde vom Gesetzgeber eine Novelle im ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) erlassen, welches uns als Energielieferanten gemäß § 76a ElWOG verpflichtet, dich als unsere Kund:in vier Wochen vor Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist über das bevorstehende Ende der Bindung zu informieren und deinen aktuellen Tarif mit unserem Standardprodukt zu vergleichen. Wenn unser Standardprodukt für du kostengünstiger ist, weisen wir dich darauf hin („Hinweis gem. § 76a Abs 3 ElWOG“) – außerdem bieten wir dir alternative Umstiegsangebote.
Den Hinweis auf das Ende deiner vertraglichen Bindung erhältst du zumindest vier Wochen vor Ablauf dieser Frist gemäß § 76a Abs 2 ElWOG. Wenn du dich in einem bindungsfreien Tarif befindest, erhaltest du lediglich jährlich eine Information gemäß § 76a Abs 1 ElWOG (Hinweis über Möglichkeit des Tarifwechsels und über den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde).
Du wirst zumindest vier Wochen vor Ablauf deiner vertraglichen Bindung auf das Ende deiner Bindung und unsere aktuellen Angebote aufmerksam gemacht und kannst dann entscheiden, ob du diese nutzen oder nach Ablauf deiner Preisgarantie mit dem angepassten Preis gemäß der Preisgleitklausel des Tarif Optima Aktiv+ fortfahren möchtest.
Es ist der Tarif "Optima Unabhängig+ 3.0“ Zeitraum von 01.07.2025-30.09.2025 betroffen.
Deine vertragliche Bindung und deine Preisgarantie laufen ab Vertragsabschluss 12 Monate – die genauen Daten findest du in deinem persönlichen Schreiben sowie in deinem Online Kundenportal (Meine Burgenland Energie).
Der neue Tarif Optima12 Unabhängig+ 4.0 bietet dir:
- 12 Monate Preisgarantie
- 12 Monate Bindung
- 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Stromverbrauch
- Beim Tarif Optima12 Unabhängig+ 4.0 gibt es keinen separaten Zusatztarif für Heizungszähler. Du kannst mit deinem zusätzlichen Wärmezähler auch auf diesen Tarif wechseln, hierbei entfällt der Grundpreis.
- Wenn du nichts tust, wird der Preis am Tag nach Ablauf der zwölfmonatigen Preisgarantie (Das Ende deiner Preisgarantien siehst du in deinem persönlichen Schreiben sowie in deinem Online Kundenportal) gemäß der Preisgleitklausel des Strom Optima Aktiv+ angepasst. Diese sind zum jeweiligen Monatsbeginn auf der Website unter www.burgenlandenergie.at ersichtlich
- keine Preisgarantie, Preis ändert sich monatlich
- ohne Bindung
- 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Stromverbrauch
- Verbrauchspreis exkl. Digitalisierungsrabatt: 13,21 ct/kWh netto; 15,85 ct/kWh brutto
- Verbrauchspreis inkl. Digitalisierungsrabatt: 12,55 ct/kWh netto; 15,06 ct/kWh brutto
- Grundpreis: 5,19 Euro netto; 6,23 Euro brutto pro Monat
Es ist die Anmeldung im Online Kundenportal sowie Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) nötig.
Ja, der Tarif beinhaltet die Bonuswelt, das Plus im Tarifnamen ist der Hinweis darauf. Pro 10 kWh Energieverbrauch erhältst du 1 Bonuspunkt gutgeschrieben.
Der Tarifwechsel kann über den QR-Code erfolgen, über unsere Website im Online Kundenportal meine.burgenlandenergie.at oder in einem unserer Kundencenter. Der Tarifwechsel kann vor Bindungsende vorgenommen werden, der Tarifwechsel erfolgt anschließend nach Auslaufen der Bindung des Stroms/Wärmetarifs Optima Unabhängig+ 3.0.
Ab dem 01.07.2025 können Kund:innen, welche sich in einem ungebundenen Tarif befinden, in den Strom/Wärmetarif Optima Unabhängig+ 4.0 wechseln. Jene Kund:innen, die derzeit eine aufrechte Bindung ihres aktuellen Tarifes hinterlegt haben, können nach Beendigung der Bindung in den Strom/Wärme/Gastarif wechseln.
Nach Ende der Preisgarantie richtet sich der Preis nach der Preisgleitklausel Optima Aktiv+. Nähere Informationen kannst du dem Informations- und Preisblatt (Optima12 Unabhängig+ 4.0) entnehmen.
Solltest du als Pensionist:in keine Möglichkeit haben, dich online anzumelden, kannst du den Wechsel über das Büro des Pensionistenverbandes in deinem Bezirk durchführen.
FRAGEN & ANTWORTEN
Tarifwechsel
- Melde dich im Online Kundenportal an und wechsle in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 4.0.
- Stimme dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu.
- Sichere dir den Digitalisierungsrabatt.
Bitte beachte: Du brauchst für den Tarifwechsel eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen bzw. registrieren oder anmelden.
Bei der Zustimmung zur E-Rechnung bekommst du deine Rechnung ausschließlich per E-Mail zugesandt.
Die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr umfasst sämtliche Schreiben, die du bisher per Post erhalten hast, z. B. Zusendung von Infoschreiben, Angeboten usw.
Der Teilbetrag kann auf Kundenwunsch in Abhängigkeit zum Letztjahresverbrauch und dem derzeit gültigen Preis angepasst werden. Hierfür stehen dir unser Kundentelefon unter 0800 888 9000 sowie die Mitarbeiter:innen in den Kundencentern gerne zur Verfügung.
Ja, du musst online im Kundenportal in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 4.0 umsteigen und bekommst automatisch den Digitalisierungsrabatt.
Nein, ein Abbuchungsauftrag ist keine Voraussetzung für den Tarifabschluss. Eine Anmeldung im Kundenportal ist ausreichend.
Bitte beachte: Damit du dir aber den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, ist die Zustimmung zum Abbuchungsauftrag (SEPA) sowie zur elektronischen Kommunikation (E-Rechnung + Schriftverkehr) nötig.
Eine Umstellung ist im Kundenportal möglich.
Mit dem Umstieg in den Tarif Strom Optima12 Unabhängig+ 4.0 ist eine Fortführung des WindKontos aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis besteht aus folgenden drei Bestandteilen:
- Der Energiepreis ist der Preis, den du pro Kilowattstunde und Grundgebühr an die Burgenland Energie bezahlst.
- Der Netzpreis (für den Stromtransport bis zu dir nach Hause) wird von der Aufsichtsbehörde E-Control unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten festgelegt.
- Steuern und Abgaben sind Beiträge und Pauschalen, die du durch einen mäßigeren Stromverbrauch senken kannst.
Die exakte Zusammensetzung der Energiepreise ist abhängig vom Jahresverbrauch sowie den Energie- und Netzpreisen und kann somit variieren.
Wie entsteht der Strompreis?
Um dich in jeder Sekunde und an jedem Tag im Jahr verlässlich mit Energie versorgen zu können, beschaffen wir deine Energie im Voraus an den europäischen Energiemärkten. Der Strompreis wird an nationalen und internationalen Strombörsen gebildet. Auch die meisten erneuerbaren Energien werden an der Börse ermittelt. Somit werden die Preise für Strom von Angebot und Nachfrage bestimmt.
Stromkostenbremse im Überblick
Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die speziell bei den aktuellen Preissteigerungen im Bereich Strom unterstützend wirken und gleichzeitig ein Anreiz zum Strom sparen sein soll.
- Gültig von 1. Dezember 2022 bis Ende 2024.
- Seit 1. Dezember 2022 wird der Strompreis bei einem jährlichen Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) auf 10 Cent/kWh (netto) begrenzt. Die Maximalförderung liegt bei 15 Cent pro kWh (netto).
- Jede zusätzlich verbrauchte kWh, die über den Verbrauch von 2.900 kWh hinausgeht, wird dir zum tatsächlichen Preis des gültigen Stromtarifs verrechnet.
- Die Mehrwertsteuer von 20 % wird vom vollen Rechnungsbetrag vor Abzug der Stromkostenbremse berechnet.
- In den Bereichen Netzentgelte, Steuern und Abgaben greift die Stromkostenbremse nicht.
- Die Teilbetragsverrechnung wird ab Jänner 2023 automatisch berücksichtigt. Bei deiner Jahresrechnung wird der Zuschuss von uns aliquot ab Gültigkeit der Stromkostenbremse berücksichtigt.
- Jenen Haushalte, an denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind, wird der Stromkostenergänzungszuschuss gewährt. Der Stromkostenergänzungszuschuss ist ein Fixbetrag, der für die vierte und jede weitere hauptwohnsitzgemeldete Person in drei Tranchen auf deiner Jahresabrechnung berücksichtigt wird.

Jetzt von den Bonuswelt-Vorteilen profitieren. Als Privatkund:in sammelst du automatisch Bonuspunkte durch deinen Stromverbrauch bei allen Tarifen, die in ihrem Namen mit einem Plus gekennzeichnet sind (z.B. Optima12 Unabhängig+ 4.0). In der Bonuswelt kannst du diese beim Kauf von energieeffizienten Elektro- und Gasgeräten sowie Energiedienstleistungen einlösen. Bonuspunkte, Bonusleistungen und vieles mehr!

Grundversorgung
Wir sind für dich da! Wir finden auch in einer persönlichen Notlage eine Lösung und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung!
Für Haushaltskund:innen und für Kleinunternehmen, die sich gegenüber BE Vertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommen unsere Tarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung.
Recht auf Grundversorgung (pdf)
Einkommensschwache Haushalte, die z. B. aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr mit Strom oder Gas beliefert werden, haben Anspruch auf eine Grundversorgung.
Ein Antrag auf die Grundversorgung ist nicht wie ein gewöhnlicher Tarifwechsel handzuhaben. Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen müssen sich im Sinne des §7 Abs 1 Z33 ElWOG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen.
Bei der Grundversorgung wirst du mit dem Preis eingestuft, mit dem die größte Anzahl unserer Kund:innen versorgt wird. Näheres zur Tarifhöhe und der Preisanpassung findest du auf dem Informations- und Preisblatt Grundversorgung Strom (pdf).