Burgenland Energie setzt auf erneuerbare Energiequellen – auf die natürliche Kraft von Wasser, Wind und Sonne.
Durch diese Einkaufspolitik wird die Erzeugung von Atomstrom nicht gefördert. Damit trägt Burgenland Energie wesentlich zum Klimaschutz bei – im Interesse der Umwelt und der kommenden Generationen.
gültig ab 1. Jänner 2023
Verbrauchspreis inkl. Energierabatt in ct/kWh: 42,8251
alle Preise inkl. 20 % USt.
gültig ab 1. Jänner 2023
Verbrauchspreis inkl. Energierabatt in ct/kWh: 37,4718
alle Preise inkl. 20 % USt.
gültig ab 1. Jänner 2023
Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die speziell bei den aktuellen Preissteigerungen im Bereich Strom unterstützend wirken und gleichzeitig ein Anreiz zum Strom sparen sein soll.
Um gestiegene Energiekosten abzufedern, wurde im Nationalrat die Umsetzung des Energiekostenausgleichs beschlossen. Private Haushalte erhalten per Post einen Gutschein vom Bundesrechenzentrum in der Höhe von 150 Euro.
Hast du noch Fragen? Informationen zum Ablauf sowie weitere Fragen und Antworten zum Energiegutschein findest du unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich. Die Energiekostenausgleich-Hotline des Bundes erreichst du unter 050 233 798.
Gut zu wissen: Bevor du den Gutschein an das Bundesrechenzentrum zurückschicken kannst, muss neben deinen Personalien auch der Zählpunkt ergänzt werden.
Der Zählpunkt ist die 33-stellige Identifikationsnummer, die deiner Stromanlage eindeutig zugeordnet ist.
So einfach geht's: Die Nummer deines Zählpunkts findest du auf deiner Stromabrechnung auf Seite 3 unter “Detailrechnung Strom”. Außerdem wird dein Zählpunkt auch im Energieliefervertrag angeführt.
Jetzt von den Bonuswelt-Vorteilen profitieren. Bonuspunkte, Bonusleistungen und vieles mehr!
Stromkennzeichnung gemäß § 78 Abs. 1 und 2 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 idF BGBl. I Nr.17/2021 und Stromkennzeichnungsverordnung idF BGBl. II Nr. 467/2013 für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2021:
Nachweise für Wasserkraft, Windenergie und Sonnenenergie stammen zu 100 % aus Österreich. Bei der Erzeugung fallen keine CO2-Emissionen und keine radioaktiven Abfälle an.
Wir sind für dich da! Wir finden auch in einer persönlichen Notlage eine Lösung und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung!
Für Haushaltskund:innen und für Kleinunternehmen, die sich gegenüber BE Vertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommen unsere Tarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung.
Recht auf Grundversorgung (pdf)
Einkommensschwache Haushalte, die z. B. aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr mit Strom oder Gas beliefert werden, haben Anspruch auf eine Grundversorgung. Voraussetzung ist, dass du nachweisen kannst, dass kein Lieferant einen regulären Energieliefervertrag mit dir abschließt.
Ein Antrag auf die Grundversorgung ist nicht wie ein gewöhnlicher Tarifwechsel handzuhaben. Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen müssen sich im Sinne des §7 Abs 1 Z33 ElWOG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen.
Bei der Grundversorgung wirst du in den Tarif eingestuft, in dem die größte Anzahl unserer Kund:innen ist. In diesem Fall wirst du mit unserem Tarif Optima Grundversorgung Strom versorgt. Näheres zur Tarifhöhe und der Preisanpassung findest du auf dem Informations- und Preisblatt Grundversorgung Strom (pdf).
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