Fixpreis – 1 Jahr
1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom
gültig ab 1. September 2024
Variabler Preis! Ändert sich monatlich abhängig vom Börsenpreis.
gültig ab 1. September 2024
Hier findest du alle häufig gestellten Fragen & Antworten rund um unsere Stromtarife.
FRAGEN & ANTWORTEN
Verbrauchspreis: 14,9000 ct/kWh netto | 17,8800 ct/kWh brutto
Mit Digitalisierungsrabatt*: 14,1550 ct/kWh netto | 16,9860 ct/kWh brutto
* Rabattierter Verbrauchspreis: Stimmst du dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu, sicherst du dir einen Digitalisierungsrabatt. Mit Rabatt entspricht der Verbrauchspreis 14,90 ct/kWh netto bzw. 17,88 ct/kWh brutto. Der Rabatt wird bei deiner Rechnung berücksichtigt.
Grundpreis: 4,9917 Euro/Monat netto | 5,9900 Euro/Monat brutto
Der Tarif gilt für alle Bestands- und Neukund:innen.
Ein Wechsel von Bestandstarifen mit Bindung der Burgenland Energie in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist für Privatkund:innen möglich. Solltest du eine Bindung bei einem anderen Anbieter haben, setze dich bitte mit diesem in Verbindung.
Die Bindung läuft 12 Monate.
Die Preisgarantie beträgt 12 Monate ab Vertragsabschluss.
Nach Ablauf der 12 Monate bildet sich dein neuer Preis, nach der Preisgleitklausel des Tarifes Strom Optima Aktiv+ mit monatlicher Anpassung.
Ja, die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
Bei einem Tarifwechsel vom Tarif Premium in den Tarif Optima12 Unabhängig+3.0 halbiert sich der Wert der Bonuspunkte von 10 auf 5 Cent pro Bonuspunkt. Bei einem Wechsel von den anderen Tarifen bleibt die Wertigkeit bestehen (5 Cent).
Der Wechsel in den Optima12 Unabhängig+ 3.0 hat keine Auswirkung auf deinen bestehenden Einspeisetarif.
FRAGEN & ANTWORTEN
Bitte beachte: Du brauchst für den Tarifwechsel eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen bzw. registrieren oder anmelden.
Bei der Zustimmung zur E-Rechnung bekommst du deine Rechnung ausschließlich per E-Mail zugesandt.
Die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr umfasst sämtliche Schreiben, die du bisher per Post erhalten hast, z. B. Zusendung von Infoschreiben, Angeboten usw.
Der Teilbetrag kann auf Kundenwunsch in Abhängigkeit zum Letztjahresverbrauch und dem derzeit gültigen Preis angepasst werden. Hierfür stehen dir unser Kundentelefon unter 0800 888 9000 sowie die Mitarbeiter:innen in den Kundencentern gerne zur Verfügung.
Ja, du musst online im Kundenportal in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 umsteigen und bekommst automatisch den Digitalisierungsrabatt.
Nein, ein Abbuchungsauftrag ist keine Voraussetzung für den Tarifabschluss. Eine Anmeldung im Kundenportal ist ausreichend.
Bitte beachte: Damit du dir aber den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, ist die Zustimmung zum Abbuchungsauftrag (SEPA) sowie zur elektronischen Kommunikation (E-Rechnung + Schriftverkehr) nötig.
Eine Umstellung ist im Kundenportal möglich.
Mit dem Umstieg in den Tarif Strom Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist eine Fortführung des WindKontos aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.
Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die speziell bei den aktuellen Preissteigerungen im Bereich Strom unterstützend wirken und gleichzeitig ein Anreiz zum Strom sparen sein soll.
Jetzt von den Bonuswelt-Vorteilen profitieren. Bonuspunkte, Bonusleistungen und vieles mehr!
Wir sind für dich da! Wir finden auch in einer persönlichen Notlage eine Lösung und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung!
Für Haushaltskund:innen und für Kleinunternehmen, die sich gegenüber BE Vertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommen unsere Tarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung.
Recht auf Grundversorgung (pdf)
Einkommensschwache Haushalte, die z. B. aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr mit Strom oder Gas beliefert werden, haben Anspruch auf eine Grundversorgung. Voraussetzung ist, dass du nachweisen kannst, dass kein Lieferant einen regulären Energieliefervertrag mit dir abschließt.
Ein Antrag auf die Grundversorgung ist nicht wie ein gewöhnlicher Tarifwechsel handzuhaben. Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen müssen sich im Sinne des §7 Abs 1 Z33 ElWOG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen.
Bei der Grundversorgung wirst du in den Tarif eingestuft, in dem die größte Anzahl unserer Kund:innen ist. In diesem Fall wirst du mit unserem Tarif Optima Grundversorgung Strom versorgt. Näheres zur Tarifhöhe und der Preisanpassung findest du auf dem Informations- und Preisblatt Grundversorgung Strom (pdf).
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Wir melden uns bei dir.
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